AGB

Pflichten des Fotografen 

Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des fotografischen Auftrags erforderlich sind, zuständig. 

Der Fotograf gibt sich die grösste mögliche Mühe bei Anlässen mit vielen Personen alle Personen zu fotografieren, kann aber nicht garantieren, dass von allen anwesenden Personen Fotos geliefert werden können. 

 

Pflichte des Kunden 

Es obliegt dem Kunden, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind. 

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als fünf Arbeitstage vor dem Termin oder will er vom Vertrag zurücktreten, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten des Fotografen. 

Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt die Fotografische Arbeit als genehmigt. 

 

Lizenz 

Der Kunde erhält das Recht zur privaten Nutzung des Bildmaterials. Bei gewerblichen Kunden ist die Nutzung nur in direkten Zusammenhang mit der Firma inbegriffen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizensierung durch den Kunden an Dritte für kommerzielle Zwecke oder Fotowettbewerbe, insofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. 

Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG handelt. 

Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW – Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Fotograf kann das Bildmaterial, falls nicht anders vereinbart, als Referenz in direktem Zusammenhang mit seiner Firma verwenden. 

 

Datenlieferung und Zahlung 

Eine Anzahlung kann im Vertrag vereinbart sein. Kann der Fotograf die Leistungen nicht erbringen, wird die Anzahlung zurückerstattet. 

Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv des Fotografen fällt nebst der Lizenzgebühr auch eine Archivnutzungsgebühr an, diese orientieren sich am Auftragsvolumen. 

Der Fotograf ist nicht verpflichtet nach Lieferung die Bilddaten zu archivieren. 

Die Daten werden, wenn nicht anders vereinbart, ausschliesslich im JPG Format geliefert. 

Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung. 

 

11. Februar 2019
8. Mai 2014 Erstfassung